In Italien hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Ansparleistung seines Arbeitgebers zu seinen Gunsten, die ihm dann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wird (TFR). Wird diese nicht angespart und kommt es zu einer Liquidation und Löschen der Gesellschaft haften die Gesellschafter selbst bei einer Kapitalgesellschaft (Srl) persönlich für die nicht erbrachten Leistungen (Kass. v. 28.01.2025, Nr.1934/2025).