Das Verfahren zur einvernehmlichen Beilegung von Unternehmerkrisen, das durch das jüngste ital. Gesetz, dem Decreto Legge Nr. 118/2021 in Verbindung mit dem Exekutivdekret vom 28. September 2021 eingeführt wurde, stellt ein neues, außergerichtliches Verhandlungsinstrument dar, das darauf abzielt, italienische gewerbliche bzw. landwirtschaftliche Unternehmen zu sanieren und folglich zu retten, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden.
Die Wahl dieses Verfahrens stellt einen freiwilligen Weg dar, den Unternehmen mit Sitz in Italien beschreiten können. Dabei ist ausdrücklich vorgesehen, dass das Unternehmen durch einen Experten zur Behebung der Unternehmenskrise im Bereich der Unternehmensumstrukturierung unterstützt wird. Das Gesetz sieht vor, dass der Experte ad hoc ausgebildet wird, um den entsprechenden Titel führen zu können und die damit verbundene Eintragung, in die bei jeder italienischen Handelskammer geführten Liste, ermöglicht. Der Experte hat in erster Linie die Aufgabe, die für die Sanierung des Unternehmens erforderlichen Verhandlungen, nach Überprüfung einer eigens vorgesehenen Check Liste über das Unternehmen, unparteiisch, unabhängig und vertraulich zu führen. Dabei sollen Handlungen zum Nachteil der Gläubiger vermieden und generell ein Höchstmaß an Fairness und Transparenz im Verhalten aller beteiligten Akteure, d.h. auch der Gläubiger, gewährleistet werden.
Das Verhandlungsverfahren sowie alle anderen Maßnahmen, die die italienische Regierung in letzter Zeit erlassen hat, um den negativen Auswirkungen der Wirtschaftskrise entgegenzuwirken, auch - aber nicht nur - infolge der Pandemie, erfordert auch ein aktives, auf Treu und Glauben basierendes Verhalten der Gläubiger, die zumindest zur Teilnahme an den Verhandlungen verpflichtet sind. Im Zeitalter der Globalisierung und der internationalen Handels- und Unternehmensbeziehungen werden daher auch deutsche Gläubiger mit dem Verfahren konfrontiert werden, ohne zu wissen, ob und inwieweit sie verpflichtet sind, daran teilzunehmen und mit welchen Folgen.
Avvocato und Rechtsanwältin Marilena Bacci, Co-Dozentin des von IFOA angebotenen Fortbildungskurses zur Ausbildung des Experten für die Verhandlungslösung von Unternehmenskrisen, steht für weitere Informationen zu diesem Thema zur Verfügung, insbesondere im Hinblick auf Unternehmen, die Handels- und Rechtsbeziehungen mit Italien in den Bereichen Liefer-, Transport-, Versand- und Logistikverträge führen.