Während der Pandemie ist für eine Flugreise mit einem minderjährigen Kind die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Das OLG Braunschweig hält eine Flugreise - während der Pandemie – nicht für eine Angelegenheit des täglichen Lebens. Aus diesem Grund muss die Entscheidung mit dem anderen Elternteil abgesprochen werden. Bei Uneinigkeit überträgt der Richter die Entscheidungsbefugnis auf das Elternteil, das am besten in der Lage ist, die Situation und die Umstände der Reise zu beurteilen (30.07.2020 - 2 UF 88/20).