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BGH verurteilt Facebook wegen Scraping

BGH verurteilt Facebook wegen Scraping

Im April 2021 hatten unbekannte Täter Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzer aus 106 Länder im Internet veröffentlicht. Aufgrund eines Fehlers in der Funktion „Freunde-Suche“ konnten die Daten „abgegriffen“ – engl „scraping“ - werden.

Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 18.11.2024 (VI ZR 10/24) die Haftung von Facebook für den Kontrollverlust dieser Daten festgestellt und grundsätzlich auch einen immateriellen Schadensersatzanspruch für die Nutzer. Entsprechend den im internationalen Vergleich äußerst niedrigen deutschen Sätzen, gehen die Bundesrichter von einer durchschnittlichen Forderung von 100,00 Euro, allein für den Kontrollverlust, aus. In Italien dürfte bei Feststellung der Haftung dem Grunde nach ein höherer Betrag zu erwarten sein.