Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 18.11.2024 (VI ZR 10/24) die Haftung von Facebook für den Kontrollverlust dieser Daten festgestellt und grundsätzlich auch einen immateriellen Schadensersatzanspruch für die Nutzer. Entsprechend den im internationalen Vergleich äußerst niedrigen deutschen Sätzen, gehen die Bundesrichter von einer durchschnittlichen Forderung von 100,00 Euro, allein für den Kontrollverlust, aus. In Italien dürfte bei Feststellung der Haftung dem Grunde nach ein höherer Betrag zu erwarten sein.