Am 1. Mai 2025 begann die erste Phase der umfassenden Reform des europäischen Geschmacksmusterrechts. Diese Reform zielt darauf ab, den Schutz der beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragenen Mustern und Modellen an die modernen Entwicklungen der digitalen Welt anzupassen.
Die Reform ist in drei Phasen gegliedert und bringt zahlreiche Neuerungen für den Bereich des geistigen Eigentums mit sich. Die Definition des Begriffs „Geschmacksmuster“ umfasst nun auch Animationen, die dynamische und sich entwickelnde Geschmacksmuster umfassen. Der Begriff „Erzeugnis“ wurde erweitert, sodass nun auch nicht-physische Gegenstände wie digitale Produkte und virtuelle Geschmacksmuster geschützt sind. Der Schutz wird auf den 3D Druck als Herstellungsverfahren ausgeweitet.
Es wurde das neue Symbol (D) in einem Kreis eingeführt, das Inhaber von Geschmacksmustern auf ihren Produkten verwenden können, um den rechtlichen Schutz des Geschmacksmusters anzuzeigen und die Sichtbarkeit des Geschmacksmusterschutzes zu erhöhen.
Bis zum 9. Dezember 2027 wird auch die dritte Phase dieser Reform abgeschlossen sein, mit der die Mitgliedstaaten die Richtlinie über Geschmacksmuster in nationales Recht umsetzen müssen.
Alle Neuigkeiten zu dieser Reform finden sich auf der offiziellen Website: https://www.euipo.europa.eu/de/designs/designreform-hub
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