Der Mandantenbrief hat sich schon wiederholt über missglückte Übersetzungen lustig gemacht, vom „Loch von Cagliari“ (Foro di Cagliari, d.h. Gerichtsort), der immer wiederkehrenden Schauspielerin in Klageschriften (Attrice) und dem Bürgermeister in Satzungen von Gesellschaften (Sindaco). Der Kaufvorvertrag eines großen italienischen Maklerunternehmens hat uns dennoch gezeigt, dass selbst die schlechteste Übersetzung noch unterboten werden kann.
Kennt man beide Sprachen, kann man oft leicht erraten, was ursprünglich gemeint war. Das gelingt nicht immer. Was bedeutet, wenn der „Antragsteller“ vorschlägt, „unwiderruflich zu kaufen, für sich selbst, Menschen, Wesen oder Gesellschaft nominiert werden durch die Notar Schurke des Handelns“? Der Leser, der sich hierauf einen Reim macht, gewinnt ein Mittagessen in Frankfurt am Main in dem Stammlokal der Redaktion.
Dass das „Zertifikat der Agilität“ nicht einem Sportabzeichen entsprechen soll, sondern dem „certificato di agibilità“ ist dagegen einfach zu erraten. Auch dass die Immobilie frei von Hypotheken und/oder anderen Vorurteilen verkauft werden soll, kann verstanden werden. Schwieriger wird es bei der „Euro-Kanone“. Auch hier können assoziativfähige Leser ein – weiteres – Mittagessen gewinnen.
Der Preis für die Immobilie soll immerhin 185.000 Euro betragen, dabei gilt dieser als „vereinbart und nicht abgestimmt“ (drittes Essen). Die Überschrift zum letzten Teil des Vertrages „Notarkündigung und Lieferung der Immobilie“ ist wiederum nachzuvollziehen. Damit ist die Urkunde und die Übergabe gemeint.
Der Vertrag ist aber auch im Übrigen sehr lustig. So gilt: „Die Immobilie wird geliefert beschäftigt durch den Spediteur mit dem Ersatz des Käufers im laufenden Mietvertrag“ oder „Dieser Vorschlag ist für 15 Tagen ab dem Datum seines Abonnements unwiderruflich.“
Die Redaktion hat sich eine Immobilie bestellt und hofft auf baldige Lieferung. Wer den Vertrag in anonymisierter Form haben möchte, kann ihn gerne über uns beziehen.