Am 12.03.2024 vertrat Rechtsanwalt Castelli vor den Vereinigten Kammern des Kassationsgerichtshofs in Rom eine schwierige Frage, die sich für unsere in Deutschland ansässige Mandantin hinsichtlich der Unzuständigkeit der italienischen Gerichte gegenüber Verbrauchern im Rahmen der EU-Verordnung 1215/2012. stellte. Der Generalstaatsanwalt am Kassationsgerichtshof hat die Profile von großer nomofilaktischer Relevanz hervorgehoben und sich für die Stattgabe unserer Revision und die Kassation des angefochtenen Urteils ausgesprochen. Wir werden über die hochrichterliche Entscheidung berichten.