Allen, die das Italian Sounding in Deutschland verfolgen, ist die Vorschrift bestens bekannt: Nach § 127 Markengesetz dürften geographische Herkunftsangaben nicht für Waren benutzt werden, die nicht diese geographische Herkunft aufweisen.
In Deutschland gibt es zurzeit einen Hype über die sogenannte „Dubai Schokolade“ (eine Milchschokolade mit Pistazienfüllung), die überall verkauft wird. Es gibt aber einen Importeur, dessen Ware tatsächlich aus Dubai stammt. Eine Welle von seinen Abmahnungen geht über das Land.
Als Laie fragt man sich, wo genau in Dubai die Milchkühe grasen.