Zum Hauptinhalt springen

Fremdsprachige Urkunden sind von Amts wegen zu übersetzen

Fremdsprachige Urkunden sind von Amts wegen zu übersetzen

Der Kassationshof hat mit Entscheidung vom 10.02.2022 (5279/2022) seine Rechtsprechung bestätigt, dass der Richter auch von Amts wegen Urkunden, die in Fremdsprachen eingereicht wurden, übersetzen lassen muss. Er darf nicht mit der Begründung zurückweisen, dass sie nicht in beglaubigter Übersetzung vorgelegt wurden.