Die Länder können nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (14.01.2025, 1 BvR 548/22) in Zukunft den polizeilichen Mehraufwand bei sogenannten Hochrisikospielen, bei denen gewaltmäßige Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Fans zu erwarten sind, von dem Veranstalter, der Deutschen Fußballiga (DFL), geltend machen. Die DFL wehrte sich mit dem Argument, es sei Aufgabe des Staates, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewähren, die damit nicht gesondert vergütet werden müsse.
Geklagt hatte der Stadtstaat Bremen, der bei Spielen von Werder Bremen gegen den HSV 1000 statt den üblichen 150 Polizeibeamten einsetzen musste. Die Rechtsprechung ist auf alle Veranstaltungen übertragbar (Rockkonzerte, Sektentreffen), bei denen polizeilicher Mehraufwand zu befürchten ist.