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Geschäftsführer einer srl trotz Insolvenz

Gesellschaftsrecht

Geschäftsführer einer srl trotz Insolvenz

Nach dem Beschluss des italienischen Kassationsgerichtshofs vom 16. September 2021 kann ein Insolvenzschuldner Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (società a responsabilità limitata) werden, im Gegensatz zu Aktiengesellschaften (società per azioni), für die das Verbot weiterhin gilt.

Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs liegt der Grund für diese Unterscheidung in dem institutionellen Kontext, in dem die verschiedenen Gesellschaftsformen tätig sind. Bei den Aktiengesellschaften ist das Verbot dadurch gerechtfertigt, dass sie sehr groß und streng reguliert sind. Gesellschaften mit beschränkter Haftung hingegen zeichnen sich durch das größere Gewicht der einzelnen Teilnehmer an der Geschäftstätigkeit aus.