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Green Pass in italienischen Gerichten

Kompetenzen

Green Pass in italienischen Gerichten

Der italienische Justizminister hat mit Rundschreiben vom 13.10.2021 die Vorlagepflicht eines Green Pass für alle Justizangestellten, Richter und Staatsanwälte eingeführt. Wer keinen vorweisen kann, gilt als unentschuldigt fehlend. Gegen Richter und Staatsanwälte ist zudem ein Disziplinarverfahren einzuleiten.