Große Unterschiede zwischen Deutschland und Italien bestehen nach wie vor in den verschiedenen Vorstellungen der Schulwegbetreuung. Während italienische Eltern auch noch postpubertierende Kinder in die Schule bringen und abholen, schieben deutsche Eltern schon ihr 5-jähriges Kindergartenkind morgens aus dem Haus. Beispielhaft hierzu eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7.8.2025 (5L 845/25). Ein Vater eines Schulkindes war der Auffassung, dass ein Schulbus, der zwei Orte miteinander verband und nicht mehr fuhr, seinen Betrieb wieder aufnehmen müsse. So aber nicht das Verwaltungsgericht Dresden: Einem 7-jährigen Grundschüler könne zugemutet werden, für seinen Schulweg über eine kurze Strecke die S-Bahn zu benutzen. Ein Anspruch auf Einrichtung eines Schüler-Spezialverkehrs zwischen dem Wohnort oder nächstgelegene Grundschule bestehe daher nicht.
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