Ab dem 15. Oktober 2021 ist für den Zugang zum Arbeitsplatz ein sogenannter Green Pass (Bescheinigung, dass der Arbeitnehmer geimpft oder genesen ist) erforderlich: Ein Arbeitnehmer ohne eine solche Bescheinigung gilt als unbezahlt abwesend, er darf aber aus diesem Grund nicht gekündigt werden (Gesetzesdekret Nr. 127 vom 21. September 2021).