Wie der Kassationshof mit Beschluss vom 7.12.2022 (35971/22) entschieden hat, ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Mandanten über eine mögliche Mediation zu unterrichten, selbst dort, wo sie nicht obligatorisch ist. Unterlässt er die Belehrung, ist der Anwaltsvertrag nichtig.
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