In Italien hat das Justizministerium mit den Finanzämtern eine Vereinbarung getroffen, nach der die Gerichtsvollzieher einen direkten Zugriff auf ihre Datenbanken erhalten, um die Zwangsvollstreckung zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Aus den Steuererklärungen der Schuldner können sich alle offiziell deklarierten Vermögenswerte entnehmen (Quelle: Altalex vom 07.09.2023).