Der italienische Verfassungsgerichtshof sah in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2025, Nummer 118, diese Höchstgrenze als eine ungerechtfertigte Diskrimination an, da in Großbetrieben der Abfindungsanspruch nach den Kollektivverträgen bis zu 24 Monatsgehälter betragen kann. Nunmehr sind also Arbeitnehmer in Kleinbetrieben gleich zu behandeln. Eine rechtsvergleichend interessante Entscheidung, da in Deutschland Kleinbetriebe (hier höchstens 10 Arbeitnehmer) die Mitarbeiter überhaupt keinen Kündigungsschutz genießen.
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