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Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 3.6.2025 (9 AZR 104/24) erneut darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber den Urlaub des Arbeitnehmers nicht abgelten kann, soweit es möglich ist, diesen noch in Natura zu nehmen. Vorsicht also für alle Arbeitgeber, die entsprechenden Vergleiche schließen. Der Anspruch des Arbeitnehmers bleibt in jedem Fall bestehen.