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Keine Durchgriffshaftung gegen den Geschäftsführer einer GmbH bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

Arbeitsrecht

Keine Durchgriffshaftung gegen den Geschäftsführer einer GmbH bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

In Deutschland sind hingegen die allgemeinverbindlichen Tarifverträge in den letzten Jahren praktisch von der Bildfläche verschwunden, dafür gibt es einen Mindestlohn, der zurzeit 12 Euro/h beträgt. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 30.3.2023 (8 AZR 120/22) entschieden, dass das Mindestlohngesetz aber kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB ist. Dies hat zur Folge, dass ein Geschäftsführer persönlich für Unterbezahlungen nicht haftet.