So wie Google die Suchmaschinen beherrscht, ist Amazon der König des Online-Vertriebs. Dabei füllt das Unternehmen eine Doppelrolle aus: Es verkauft eigene waren und es stellt eine Plattform für Händler zur Verfügung. Die Kommission hegt jetzt den nachvollziehbaren Verdacht, dass Amazon die Geschäftsdaten der Händler für das eigene Geschäft nutzt. Die Kommission hat diesen Verdacht dem Unternehmen mitgeteilt und leitet damit ein Verfahren gegen den Verstoß von EU- Kartellrechtsvorschriften ein. Der Mandantenbrief wird darüber berichten.
In Deutschland ist am 19.1.2021 die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Kraft getreten; danach können auch die deutschen Kartellbehörden künftig effektiver gegen mögliche Wettbewerbsverstöße von Amazon, Google und Facebook vorgehen. Auch hiermit könnte sichergestellt werden, dass Amazon auf ihrer Plattform die eigenen Produkte nicht bevorzugt vor Produkten von Konkurrenten anbietet.