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Kostenerstattung für Freigesprochene

Kostenerstattung für Freigesprochene

Wenn jemand in Deutschland vom Staat angeklagt wird und sich einem Strafverfahren stellen muss, so besteht auch nicht der leiseste Zweifel daran, dass er im Falle eines Freispruches die Erstattung der Kosten für seine Verteidigung erhält. Die Entscheidung ergeht von Amts wegen im Freispruch und gehört nach Auffassung vieler Juristen zum DNA eines Rechtsstaates.

Strano, ma vero (eigenartig - aber wahr), das galt bislang für Italien nicht. Nachweislich Unschuldige blieben auf erheblichen Anwaltskosten sitzen. Erst jetzt wurde Abhilfe geschaffen und mit Art 5 Abs. 2 des „decreto interministeriale“ vom 20.12.2021 der Staatskasse die Kosten bei Freisprüchen“ erster Klasse“ auferlegt, d.h. wenn der Richter feststellt, dass die angezeigte Straftat keine war oder dass der Angeklagte sie nicht begangen hat. Der Freigesprochene muss aber hierfür bis zum 31. März des Folgejahres einen entsprechenden Antrag stellen.