Dies zeigt der Fall des Chefanklägers des internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, dem Microsoft ohne Vorankündigung das E-Mail-Konto im Mai 2025 sperrte (siehe apnews.com, Meldung vom 15.05.2025, 11:26). Microsoft betätigt sich als „Hilfssheriff“ der Trump-Administration (so Krempl. In Heise.de vom 18.05.2025), die den IStGH für den Haftbefehl gegen Netanjahu sanktioniert. Weder Deutschland noch Italien verfügen über die digitale Souveränität und jede unliebsame Kommunikation kann folglich in Zukunft abgeschaltet werden.
Eine Stufe höher wird es noch brenzlicher. Der Weltraum gehört allen Staaten, er ist ein hoheitsfreier Gemeinschaftsraum nach Art. 1 des Weltraumvertrages. Kartellrechtliche Bestimmungen sind im Weltraum nicht anwendbar und Elon Musk kann daher unbeschränkt tätig werden; sein „Starlink“ verfügt schon über 7.000 Satelliten, 40.000 sollen es werden. Prof. Schladenbach, deutscher Weltraumexperte an der Universität Potsdam, wurde in der NJW 3/2025 (aktuell, S12) gefragt, ob Musk das Internet einfach abschalten könne. Seine Antwort: „Da Elon Musk seine Internetdienstleitungen über privatrechtliche Verträge anbietet, steht es ihm unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen jederzeit frei, die Versorgung mit Internet zu beenden.“ So ist es.
Umso wichtiger wird es, demokratisch kontrollierbare Alternativen zu schaffen. Sonst wird in Deutschland der Morgenthauplan doch noch Realität!