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Mistery Shopping

Mistery Shopping

Eine italienische Supermarktkette hat drei Kassierer nach einem „Test mit dem falschen Kunden“ entlassen, bei dem ein Mitarbeiter des Arbeitgebers sich als Käufer ausgab und kleine Produkte im Einkaufswagen versteckte, um die Aufmerksamkeit des Personals zu prüfen.

Die Gewerkschaften kritisieren eine unrealistische Methode: Lippenstifte oder Mascara sollen in geschlossenen Verpackungen oder zwischen größeren Schachteln versteckt worden sein, sodass es beim Scannen nahezu unmöglich war, sie zu bemerken – und die Beschäftigten künstlich in eine Fehlerfalle geraten seien. Der Test fällt unter die Praxis des Mystery Shoppings, die zulässig ist, wenn sie der Bewertung der Servicequalität dient, aber problematisch wird, wenn sie zu einer indirekten Kontrolle der Arbeitsleistung führt. Das Arbeitnehmerstatut erlaubt verdeckte Kontrollen nämlich nur zum Schutz des Unternehmensvermögens, nicht zur Überwachung von Produktivität oder Sorgfalt. Der vorliegende Fall bewegt sich in einer Grauzone: Wäre ein Ermittler beauftragt worden, um einen konkreten Verdacht auf Diebstahl zu prüfen, wäre die Kontrolle legitim. Das absichtliche Verstecken von Waren, um einen Mitarbeiter „auf die Probe zu stellen“, macht den Prüfer jedoch zu einem agent provocateur und kann das Verfahren rechtswidrig werden lassen, da kein begründeter Verdacht vorliegt, sondern die zu sanktionierende Situation künstlich erzeugt wird. Der unzulässig erhobene Beweis kann nicht zur Rechtfertigung einer Kündigung verwendet werden. Sollte er hingegen als wirksam bewertet werden, müsste das Gericht dennoch die Verhältnismäßigkeit prüfen – unter Berücksichtigung der Geringfügigkeit der versteckten Gegenstände, der Arbeitsbedingungen (hohes Tempo, Anforderungen an schnelle Kassenvorgänge) sowie möglicher disziplinarischer Vorbelastungen der betroffenen Beschäftigten.