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Modernes Märchen ohne Happy End

Modernes Märchen ohne Happy End

Ein Berliner Rechtsanwalt führte für seinen Mandanten einen Urheberrechtsstreit gegen einen Musikstreaminganbieter und erstritt für den Mandanten ein Urteil über 1.481 Euro. Es muss sich dabei um ein großes Unternehmen gehandelt haben (Spotify? Youtube?), da nicht 1.481,00 Euro, sondern 1.481.000 Euro überwiesen wurden, also ein Irrtum über 3 Nullen.

Der Anwalt behielt den überwiesenen Mehrbetrag für sich, und kaufte sich u.a. eine Eigentumswohnung über 600,000,00 Euro, ein Auto über 50.000,00 Euro und vieles mehr.

6 Monate nach Überweisung merkte der Musikstreaminganbieter den Fehler und verlangte das Geld – vergeblich – zurück.

Nach deutschem Recht war das Verhalten des Kollegen bis dahin nicht strafbar. Erst als er dann versuchte, sein Vermögen „in Sicherheit“ zu bringen (Schenkung der Wohnung an die Lebensgefährtin, des Autos an den Vater, sowie falsche Angaben an den Gerichtsvollzieher), musste der Staatsanwalt einschreiten. Der Kollege hat seine Zulassung zurückgegeben (Quelle: LTO v. 9.2.2023).

In diesem Zusammenhang passt der Rechtsstreit vor dem Landgericht Düsseldorf (SZ vom 02.05.2023), bei dem eine Frankfurter Gaststätte einen Düsseldorfer Kaufmann auf Zahlung einer in ihrem Lokal konsumierten Champagnerflasche im Wert von 13.000,00 Euro verklagte. Der beklagte Gast gab an, bei Bestellung 1.300,00 Euro verstanden zu haben. Es kam nicht zu einem Urteil, der Gast zahlte dann freiwillig.

Hätte also der Berliner Kollege jeden Abend in Frankfurt Champagner getrunken, hätte das Geld zwar am Ende nicht ganz gereicht, er wäre aber straflos geblieben!