Letzte Frist 21.2.2022
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat für den 22.2.2022 ein Termin zur mündlichen Verhandlung in der Sache Verbraucherzentrale Südtirol gegen Volkswagen AG. Italienische Geschädigte haben damit eine letzte Frist zum 21.2.2022, ihre Ansprüche anzumelden. Weitere Informationen können angefragt werden bei j.kloetzing@dolce.de.