Wie Müller und Gleisinger in ihrem Beitrag zur LTO vom 8.7.2025 zurecht ausführen, hat Google hier möglicherweise nicht nur einen Kartellverstoß begangen, sondern auch gegen das Diskriminierungsverbot des DMA (Digital Markets Act -Wettbewerbsverzerrung) und gegen das Transparenzgebot des DAS (Digital Services Act) verstoßen. Nicht zuletzt besteht auch eine Gefahr für die Medienvielfalt im Netz. Google drohen zwar beträchtliche Bußgelder, es schreitet aber unbeeindruckt mit seiner Reform fort. Es ist vielleicht nicht mehr der Tag weit, dass Links von Drittanbietern überhaupt nicht mehr angeboten werden.
Facebook muss Profile löschen
Ein Mann hatte ein Facebook Profil eingerichtet, von dem er nichts anderes als Beleidigungen gegenüber einer Frau postete. Die Frau verlangte von Meta, dem Facebook Konzern, dass es nicht nur die einzelnen Posts löschen sollte, sondern die Quelle selbst, das ganze Profil. Meta wehrte sich, aber nicht erfolgreich. Das OLG Frankfurt (21.6.2025,16 U 58/24) gab der Frau recht: Es erkannte den Anspruch auf endgültiges Löschen der Profile und nicht nur auf das vorübergehende „offline nehmen“ an.. Der Anspruch hätte auch auf den nun in Kraft getretenen Art. 8 des Digital Services Act gestützt werden können; danach hat der Betreiber keine aktive Überprüfungsplicht, muss aber einschreiten, wenn die Rechtsverletzung bekannt wird.
LG Frankfurt am Main: Apples Smart Watch nicht klimaneutral
Das Phänomen des Green-Washing schlägt immer weitere Kreise und jetzt bewirbt auch Apple seine neue Uhr als klimaneutral. Bei der Herstellung und beim Transport würden Emissionen aufs Minimum reduziert werden, der kleine Rest würde über Kompensationsprojekte ausgeglichen. Die Deutsche Umwelthilfe, die dagegen klagte, wies darauf hin, die von Apple geförderten Projekte (Eukalyptusplantagen in Paraguay) alles andere als nachhaltig seien. Einen Effekt könnte erst nach mehreren 100 Jahren erzielt werden, während die Eukalyptusbäume alle 14 Jahre abgeholzt und vorwiegend verbrannt werden würden. Das Landgericht gab in dem Urteil vom 26. August 2025, 3-06 O 8/24) den Umweltschützern recht. Die europäischen Verbraucher orientieren sich an das Pariser Klimaschutzabkommen und erwarten von einem Klimaneutralprodukt auch ein nachhaltiges Ergebnis. Für Heiterkeit in der Redaktion hat demgegenüber eine Entscheidung des Landgerichts Berlin II (16.10.2025, Az. 52 O 53/25) gesorgt. Die FIFA hatte tatsächlich den Mut, die letzte Weltmeisterschaft in Qatar in vollklimatisierten Stadien mitten in der Wüste als „klimaneutral“ zu bewerben. Glücklicherweise siegt Frechheit nicht immer.