Die Instanzrichter müssen dann nicht den Instanzenweg abwarten, bis sie Sicherheit haben. Bislang liegt es immer im Ermessen der Parteien, entweder die Anträge zurückzunehmen oder sich zu vergleichen, um eben eine BGH-Entscheidung zu vermeiden.
Gleichzeitig wurde auch die Einführung von sogenannten Commercial Courts bei den deutschen Gerichten beschlossen. Damit sind besondere Handelskammern gemeint, die auch auf Englisch verhandeln können. Ob damit der Schiedsgerichtsbarkeit tatsächlich Konkurrenz gemacht werden kann, bleibt abzuwarten.