Die demokratischen Parlamentarier im Bundestag sehen wenig Berührungspunkte mit der rechtsextremen Partei „AfD“ und müssen sich gegen allerlei Anträge der AfD -Fraktion wehren, größtenteils mit Erfolg. So hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18. September 2024 - 2 BvE 1/20 geklärt, dass die AfD -Fraktion kein Recht auf Wahl eines Ausschussvorsitzenden habe. Erfolg hatte die AfD dagegen vor dem LG Berlin II (11-03.2025, 85 O 64/24) ; sie klagte auf Aufnahme in den FC Bundestag, dem einzigen Fußballverein des Bundestages, in dem aktive und ehemalige Abgeordnete aller Parteien kicken, und erhielt recht.
Ob das Urteil rechtskräftig ist, ist der Redaktion unbekannt. Aus der aktuellen Mannschaftsaufstellung (https://www.fcbundestag.de/) ergeben sich aktuell keine rechten Stürmer.