Der lesenswerte Beitrag weist auf die Aktualität der Materie hin, nachdem Verstorbene immer mehr digitale Abdrücke im Netz hinterlassen, Scherz ist der Auffassung, dass für einen gewissen Zeitraum das Persönlichkeitsrecht aller Verstorbenen bestehen bleiben und die Rechte vererbbar sein müssten. Der Beitrag erinnert die Redaktion aber auch an den Falcone/Borsellino- Pizzeria Fall, über den wir in der Vergangenheit mehrfach berichtet haben. Das Landgericht Frankfurt war seinerzeit nicht bereit, Falcone einen postmortalen Persönlichkeitsrechtsschutz zu gewähren. Im Gegenteil zu Persönlichkeiten wie Konrad Adenauer oder Marlene Dietrich sei der italienische Richter nicht so sehr im Bewusstsein der deutschen Öffentlichkeit verankert. Die Entscheidung führte zu einem Aufschrei in der italienischen Öffentlichkeit. Die im Schnitt 10 Jahre älteren Richter des Senats des Oberlandesgerichts korrigierten die Entscheidung ihrer Vorderrichter und haben Falcone auch in Deutschland als Schützenswert anerkannt. Es kam dann zum „Mann beißt Hund“ Phänomen; Die schlechte Nachricht (Landgericht) war in allen Tageszeitungen auf der 1.Seite und Nr.1 .Nachricht in den Nachrichtensendungen. Die gute Nachricht (Oberlandesgericht) hat kaum noch jemand interessiert und wurde nur in einem lokalen Onlinenachrichten dienst aus Palermo gebracht. Wer sich für den Fall und seine medialen Auswirkungen interessiert, dem sei der Beitrag von Rodolfo Dolce, “Giovanni Falcone, ein Held beider Welten?“ in Cantiere Europa, Europas Baustellen, Herausgegeben von Christiane Liermann Traniello im Villa Vigoni Verlag, empfohlen.