In den vorausgegangenen Ausgaben des Mandantenbriefes haben wir ausführlich über die erheblichen Zuschüsse des italienischen Staates für die Renovierung von Immobilien berichtet (Bonus/Superbonus 110%), die der Förderung der italienischen Bauwirtschaft dienen und auch von Immobilieneigentümern in Anspruch genommen werden können, die nicht in Italien wohnen und Steuern zahlen. Leider sind viele Fördermittel zweckentfremdet worden, sodass der italienische Staat die Förderung zwar nicht abgeschafft hat, sie aber strengeren Kontrollen unterstellt. Mit Gesetzesdekret 157/2021 sind verschärfte Kontrollmöglichkeiten der Finanzbehörden eingeführt worden, die sich unter anderem an der Geldwäscherichtlinie orientieren.