Nach seinem Ableben namens es Schatzi aus der Schublade und bat um einen Erbschein. Da Schatzi als Person ohne weiteres zu identifizieren war, das Testament in aller Kürze verfasst, aber vollständig handschriftlich unterzeichnet war, wurde sie als Alleinerbin anerkannt (Oberlandesgericht Oldenburg, Beschl. v. 20.12.2023, Az. 3 W 96/23).
Die Formvorschriften für ein eigenhändiges Testament sind in Deutschland und in Italien in etwa gleich.Da die Italiener grundsätzlich formverliebter sind als die Deutschen, ist aber zumindest fraglich, ob ein italienisches Gericht auch so entschieden hätte.