Unter diesem Titel findet sich in LTO - eines bei deutschen Juristen beliebten Onlinemagazin zu rechtlichen Themen - ein Artikel, aus dem hervorgeht, dass eine Formulierungshilfe des Bundesinnenministeriums zu § 96 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz in einer neuen Fassung dazu führen könnte, dass die Rettung von Menschen in Not auf See einen Straftatbestand erfüllen könnte.
Wir hoffen sehr, dass es sich um ein großes Missverständnis handelt. Schleusern das Handwerk zu legen, ist eine ehrenwerte Sache. Aber Menschen zu bestrafen, die anderen Menschen vor dem Ertrinken retten…. wie soll man so einen Satz beenden?