Zum Hauptinhalt springen

Srl Gründung per Videokonferenz

Gesellschaftsrecht

Srl Gründung per Videokonferenz

In Umsetzung der EU-Richtlinie 1132/2017 wird es in Italien in Zukunft möglich sein, eine srl in Videokonferenz zu gründen. Voraussetzung ist aber die Teilnahme eines Notars und die Nutzung der Plattform der staatlichen italienischen Notarkammer.