Gerügt wurde die Erhebung zusätzliche Gebühren u.a. für
• die Mitnahme von Gepäck an Bord
• die Sitzplatzwahl erhoben haben, wenn der Reisende von Kindern oder Angehörigen begleitet wird, insbesondere wenn der reisende Passagier hilfsbedürftig ist
• den papierenen Ausdruck der Bordkarte (20 Euro bei Ryanair).
Es werden auch wettbewerbsrechtliche Verstöße gerügt, da durch die mangelnde Transparenz bei der Preisgestaltung ein unlauterer Vorteil im Preisranking gegenüber anderen Gesellschaften mit Komplettpreisen stehen würde.
Der Verband der spanischen Fluggesellschaften AUA ist natürlich anderer Meinung, die Einlegung von Rechtsmitteln durch alle Fluggesellschaften gegen die nicht rechtskräftige Entscheidung gilt als sicher (Quelle: El Pais vom 31.05.2024, Multa histórica de 150 millones a Ryanair, Volotea, Vueling y EasyJet por cobrar el equipaje de cabina).
Interessant wäre eine Prüfung nach deutschem und italienischem Lauterkeitsrecht, wobei die Frage der Intransparenz der Preisgestaltung nicht aussichtslos wäre.