Hier ist zunächst dem italienischen Leser zu erklären, dass in Deutschland die Kündigungsfrist in der Regel nicht abgegolten werden kann, da der Arbeitnehmer sonst seinen Sozialversicherungsschutz verliert. Der gekündigte Arbeitnehmer erkrankt bei Erhalt der Kündigung und ist damit nicht in der Lage, in der Kündigungsfrist ihren Urlaub zu nehmen. Das LAG (Urteil vom 30. Mai 2024, 4 Sa 17/23) lässt keinen Zweifel daran, dass dem Arbeitnehmer in diesem Fall ein Urlaubsabgeltungsanspruch zusteht.