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Veräußerungsgewinne aus Immobilien: auch ohne Spekulationsabsicht steuerpflichtig

Immobilienrecht

Veräußerungsgewinne aus Immobilien: auch ohne Spekulationsabsicht steuerpflichtig

Der Kassationsgerichtshof hat in seinem Urteil Nr. 11786 vom 5. Mai 2025 klargestellt, dass die Veräußerung einer nicht als Hauptwohnsitz genutzten Immobilie innerhalb von fünf Jahren für die Zwecke von Irpef steuerpflichtig ist, auch wenn kein reiner Gewinnzweck vorliegt.

Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Hauses, das vor weniger als fünf Jahren auf andere Weise als durch Erbschaft erworben wurde, stellt nur dann kein steuerpflichtiges Einkommen dar, wenn der Veräußerer die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzt. In allen anderen Fällen ist er steuerpflichtig.