- Videoverhandlungen auch von Gericht angeordnet werden können (bislang war ein Antrag der Partei nötig)
- das Gericht die Ablehnung eines Antrages auf Video-Verhandlung begründen muss;
- die Verhandlung "voll virtuell" wird, d. h. auch die Richter können von zu Hause entscheiden;
- die Verhandlung aufgezeichnet werden kann.
Insbesondere die Aufzeichnung der Verhandlung,die es in Zukunft auch im Strafprozess geben soll, wäre eine echte Revolution des Zivilprozesses. Bislang werden im deutschen Prozess die Aussagen der Zeugen nur in den eigenen Worten des Vorsitzenden wiedergegeben, der Zusammenfassungen diktiert (§ 160 a ZPO).
Das ist oft Anlass von Streit darüber, was der Zeuge eigentlich in welchem Zusammenhang gesagt hatte. Damit wäre ein weiterer Vorteil der Schiedsgerichtsbarkeit, die in der Regel auf der Grundlage von Wortprotokollen arbeitet, beseitigt.
Bleibt zu hoffen, dass die Justizbehörden entsprechend technisch aufrüsten.