Die Liebhaber der winterlichen Berglandschaft und damit verbundenen Hochgeschwindigkeitssportarten wie Skifahren, Snowboarden, Skibob, Freestyle-Skiing, Speedskiing, dürften bereits mitbekommen haben, dass seit Anfang 2022 der Nachweis einer obligatorischen Haftpflichtversicherung vorgelegt werden muss, um in Italien überhaupt die Skipisten betreten zu können. Viele Sportler dürften bereits eine Haftpflichtversicherung haben, die auch diese Sportarten im Ausland abdeckt. Dennoch sollte dies vorab kurz überprüft werden und bei Bedarf die Haftpflichtversicherung entsprechend ergänzt werden. Alternativ kann vor Ort eine spezifische Eintrag-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Kommt es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Sportler, sollte umgehend nicht nur der Arzt, sondern auch die vor Ort tätige Polizei zur Beweissicherung eingeschaltet werden, denn nicht selten kann bereits aufgrund mangelnder Nachweise der Anspruch auf Schadenersatz nicht erfolgreich geltend gemacht werden.
Die Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung bei der Ausübung der verschiedensten Sportarten auf dem Schnee trägt sicher dazu bei, dass in Zukunft etwaige Schadensersatzansprüche leichter geltend gemacht werden können, da zum einen nicht befürchtet werden muss, dass der Schädiger nicht zahlungsfähig ist, zum anderen auf der Gegenseite ein fachkundiger Ansprechpartner steht. Dennoch sollte nicht unterschätzt werden, dass im Ausland oftmals andere Vorschriften herrschen, die sich auch auf die Geltendmachung von Ansprüchen nicht unerheblich auswirken können. Daher sollte durch sich im ausländischen Recht auskennenden Fachleuten überprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen Ansprüche, die nach deutschem Recht bestehen auch nach italienischem Recht geltend gemacht werden können.
Sollten Sie zum Thema Schadenersatzansprüche Fragen haben, können Sie sich direkt an Avv. u. RA. Marilena Bacci wenden.