Wie bereits im Gesetz 157/2019 vorgesehen, gilt in Italien ab dem 1. Januar 2022 eine Bargeldgrenze von 999 Euro. Alle Geldflüsse über diesem Betrag müssen nachverfolgbar sein, also in der Regel durch Banküberweisungen ausgeführt werden. Es wird nach wie vor möglich sein, eine Barabhebung über 1.500 Euro vorzunehmen; ein Geschäft oder ein Dienstleister darf aber eine Barzahlung von über 999,00 Euro nicht mehr annehmen; er riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000,00 Euro. Für „Einzahler“ beginnt der Bußgeldkatalog bei 2.000,00 Euro.