Die Bundesregierung hat per Verordnung beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1.1.2026 auf 13,90 Euro und zum 1.1.2027 auf 14,60 Euro anzuheben. Die Vergütungsgrenze von Minijobs wird von 556 Euro auf 603 Euro erhöht, sodass eine Wochenarbeitszeit für Minijob von 10 Stunden weiterhin beitrags- und steuerfrei möglich ist.
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