Zum Hauptinhalt springen

Doppelname für Kinder

Familienrecht

Doppelname für Kinder

Das italienische Verfassungsgericht drängt darauf, dass alle Kinder (egal ob ehelich, unehelich geboren oder adoptiert) die Nachnamen beider Elternteile tragen können.

Auf die Klage eines italienischen Paares hat das italienische Verfassungsgericht in seinem als bahnbrechend zu bezeichnendem Urteil vom 25.04.2022 entschieden, dass Neugeborene nicht mehr automatisch den Nachnamen des Vaters tragen. In dem vom Verfassungsgericht entschiedenen Fall hat das Paar zwei vor der Ehe geborene Kinder und ein nach der Ehe geborenes Kind. Der Wunsch der Eltern, ihrem dritten Kind den Nachnamen der Mutter zu geben, wurde von den örtlichen Gerichten abgelehnt.

Das Verfassungsgericht erklärte die jeweils geltenden Regelungen für verfassungswidrig, da sie diskriminierend seien und die Identität des Kindes beeinträchtigten. Die Eltern müssen an der Wahl des Nachnamens beteiligt werden und dürfen nicht einem gesetzlichen Automatismus unterworfen werden. So erhalten die Neugeborenen den Nachnamen ihres Vaters und ihrer Mutter in der von ihnen gewünschten Reihenfolge. Entscheiden sich die Eltern für nur einen Nachnamen, können sie entweder den der Mutter oder den des Vaters wählen.

Das Urteil des Verfassungsgerichts ist historisch und stellt einen weiteren Schritt in Richtung Gleichstellung der Geschlechter in der Familie und eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls dar. Der italienische Gesetzgeber ist daher aufgefordert, die Frage der doppelten Nachnamen von Kindern zu regeln.

Die Möglichkeit, Kindern einen doppelten Nachnamen zu geben, steht nun im Einklang mit anderen Rechtssystemen. Insbesondere bei gemischt italienisch- deutschen Paaren wird es möglich sein, einen doppelten Familiennamen zu führen, auch wenn das deutsche Recht dies nicht vorsieht. Es reicht aus, dass die Eltern bei der Namensgebung die Anwendung des italienischen Rechts wählen.