Seit dem 6. November 2023 ist in Italien das freiwillige Register für eigenhändige Testamente in Betrieb, das vom Nationalen Notarkammer eingerichtet wurde, um die Erfassung und Abfrage von Daten über eigenhändige Testamente zu ermöglichen, die bei den Mitgliedsnotaren treuhänderisch hinterlegt wurden. Dieser Dienst soll das Auffinden solcher Testamente nach dem Tode des Erblassers erleichtern.