Der Mandantenbrief berichtete über die sehr bedenkliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main, nach der Richter Giovanni Falcone in Deutschland nicht mehr über ein postmortales Persönlichkeitsrecht verfüge, da die Erinnerung an ihn in Deutschland – ausgenommen in den Fachkreisen – verblasst sei. Wir sind guter Hoffnung, dass das Oberlandesgericht dieses eigentümliche Urteil aus der Welt schafft. Die Entscheidung des Landgerichts ist mittlerweile in einer führenden deutschen Fachzeitschrift veröffentlicht worden (GRUR-RS 43773,2020).
In seinem Editorial zur NJW 22/2021 weist Hauck zurecht darauf hin, dass die Entscheidung aufgrund der vielen Schwärzungen kaum noch lesbar ist. Absurderweise hat das Landgericht dabei die Schwärzung mit dem Persönlichkeitsschutz des Richters begründet, den es in der Entscheidung selbst versagt hat….
Wir werden hoffentlich bald über eine erfolgreiche Berufung berichten können.