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Gerichtsverhandlungen in englischer Sprache

Gerichtsverhandlungen in englischer Sprache

Seit bald zehn Jahren berichtet der Mandantenbrief regelmäßig über Gesetzesvorhaben, die zu Gerichtsverhandlungen in Deutschland in englischer Sprache führen sollen. Der Deutsche Bundestag hat endlich am 4. Juli 2024 das sogenannte Justizstandort-Stärkungsgesetz verabschiedet, das den Ländern 2025 erlauben soll, Commercial Courts an Oberlandesgerichten und Commercial Chambers an Landgerichten einzurichten. Italienische Unternehmen, die in Deutschland klagen, könnten dann damit vermeiden, der deutschen Sprache ausgeliefert zu sein. Die Streitwertschwelle wird 1.000.000,00 Euro betragen. Das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung wurden entsprechend angepasst.