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GmbH: Onlinegründungen in Deutschland zulässig

Gesellschaftsrecht

GmbH: Onlinegründungen in Deutschland zulässig

Um in Deutschland eine GmbH zu gründen, ist der Gang zum Notar nicht mehr erforderlich. Seit dem 1.8.2022 sind Onlinegründungen möglich; die Gründung Gesellschafter müssen sich über eine Notar App (www.notar.de) registrieren und müssen im Besitz eines elektronisch lesbaren Ausweises sein.

Die Videoverhandlung braucht in der Satzung nicht ausdrücklich vorgesehen zu werden. Der Gesetzgeber hat § 48 Abs. 1 GmbHG dahingehend ergänzt, dass Versammlungen nun fernmündlich oder mittels Videokommunikation abgehalten werden können, soweit  sämtliche Gesellschafter sich in Textform damit einverstanden erklären.