Dott. Martin Cordella ist deutscher und italienischer Rechtsanwalt (Avvocato). Er ist Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Anwaltliche Tätigkeit
Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung von deutschen und italienischen Unternehmen wie auch Privatpersonen über das internationale Vertriebsrecht, internationale Handelsrecht, internationale Gesellschaftsrecht, allgemeine Zivilrecht, grenzüberschreitende Steuerrecht.
Mitgliedschaften
Er ist Mitglied der Vereinigung für den Gedankenaustausch deutsch-italienischer Juristen, der Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht e.V., des deutschen Anwaltsvereins und der International Association of Young Lawyers und der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft.
Er ist Vertrauensanwalt der CDH e.V. (Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb e.V. Bayern) für das italienische Recht.
Sprachkenntnisse
Italienisch, Deutsch und Englisch
Er ist als Übersetzer der deutschen Sprache im Verzeichnis der Sachverständigen der Handelskammer und des Landgerichts Belluno (I) eingetragen.
Vita
2005 | Juraabschluss (Triest) |
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2007 | Poststudium (Bologna) |
Seit 2008 | Zulassung als Avvocato |
Seit 2009 | Zusammenarbeit mit Dolce Lauda |
Seit 2013 | Zulassung als Rechtsanwalt |
Seit 2017 | Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht |
Seit 2020 | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht |