Ein kürzlich ergangenes Urteil des Verfassungsgerichts, Nr. 60 vom 18. April 2024, legt eine wichtige Ausnahme für die Zahlung der IMU (Gemeindesteuer auf Immobilien) fest.
Nach dem Urteil der Richter müssen Eigentümer von besetzten Immobilien keine IMU zahlen, wenn sie die Besetzung rechtzeitig in einem Strafverfahren angezeigt haben.