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Italien: Einheitliches Kindergeld

Familienrecht

Italien: Einheitliches Kindergeld

Italien orientiert sich an anderen europäischen Ländern und führt ein einheitliches Kindergeld (assegno unico per i figli) für unterhaltsberechtigte Kinder ein, das mit dem Kindergeld in Deutschland vergleichbar ist. Daher wird in Italien ab dem 1. Juli 2021 übergangsweise für sechs Monate ein einheitliches monatliches „Überbrückungskindergeld“ eingeführt, dessen Empfänger Familien sind, die derzeit von dem Familiengeld ausgeschlossen sind, darunter Selbstständige oder Geringverdiener (Familieneinkommen bis 50.000 EUR). Der monatlich ausgezahlte Betrag liegt zwischen 30 EUR und 167,50 EUR für jedes Kind, je nach Einkommen; ab dem dritten Kind gibt es eine Erhöhung um 30 %. Für Kinder mit Behinderungen wird der monatliche Betrag um 50 EUR erhöht. Danach ist ab Januar 2022 eine allgemeine Erweiterung des einheitlichen Kindergeldes geplant, im Zusammenhang mit einer Steuerreform bezüglich der derzeit geltenden Steuerabzüge und Boni.

Die Einführung des einheitlichen Kindergeldes wird für einige Familien erhebliche Auswirkungen haben, da dieses aufgrund der in der EG-Verordnung 883/2004 vorgesehenen Prioritätsregeln im Falle von Kumulierungen zum Ausschluss oder zur Kürzung von Familienleistungen führt, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat für in Italien ansässige Familienmitglieder gewährt werden.