Während in Deutschland der Prozess auch ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht beginnen kann, hat in Italien der Rechtsanwalt die Vollmacht seines Mandanten zu beglaubigen. Die Entscheidung des Kassationshofes vom 12. Juli 2023 (Nummer 19900) ist daher erstaunlich: Eine in englischer Sprache ausgestellte Vollmacht soll formwirksam sein, wenn der Richter in der Lage ist, sich diese selbst zu übersetzen.