Zum Hauptinhalt springen

Italienisches Gesellschaftsrecht - GmbH in Italien: Versäumnisse hinsichtlich des Beschlussbuchs der Gesellschafter und Anfechtung des Beschlusses

Gesellschaftsrecht

Italienisches Gesellschaftsrecht - GmbH in Italien: Versäumnisse hinsichtlich des Beschlussbuchs der Gesellschafter und Anfechtung des Beschlusses

Das Gericht von Mailand hat mit Urteil Nr. 91/2025 vom 7. Januar 2025 eine für die Unternehmensführung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung wichtige Frage behandelt: die ordnungsgemäße Führung des Beschlussbuchs der Gesellschafter. Das Urteil liefert wichtige Anhaltspunkte für das Verständnis der rechtlichen Auswirkungen von Unregelmäßigkeiten in der Unternehmensdokumentation.

Das Urteil unterscheidet klar zwischen der Nichtigkeit und der Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses. Eine Nichtigkeit liegt nur dann vor, wenn die Abweichung von der gesetzlichen Form so gravierend ist, dass die Handlung nicht als Beschluss anerkannt werden kann. Was die Anfechtbarkeit betrifft, so führt nicht jeder Fehler oder jede Unvollständigkeit im Protokoll zur Ungültigkeit des Beschlusses. Der Mangel muss so gravierend sein, dass er die Feststellung des Inhalts, der Wirkungen und der Gültigkeit der Entscheidung verhindert.

Art. 2478 Nr. 2 des italienischen Zivilgesetzbuches schreibt die Eintragung des Protokolls in das Beschlussbuch der Gesellschafter vor. Das Gericht stellt jedoch klar, dass diese Eintragung keine Voraussetzung für die Gültigkeit oder Existenz des Beschlusses ist. Ihre Unterlassung stellt lediglich eine formale Unregelmäßigkeit dar. Obwohl die Eintragung für die Gültigkeit nicht wesentlich ist, hat ihr Fehlen erhebliche Folgen, wie z. B. die Anfechtbarkeit (aus anderen Gründen) ohne zeitliche Begrenzung: Ohne ein bestimmtes Datum der Eintragung laufen die in Art. 2479-ter des italienischen Zivilgesetzbuches vorgesehenen Fristen für die Anfechtung nicht. Der Gesellschafter kann daher den Beschluss jederzeit anfechten. Darüber hinaus

macht die unterlassene Eintragung einen sicheren Nachweis des Beschlussdatums unmöglich, was die Position der Gesellschaft in etwaigen Rechtsstreitigkeiten schwächt.

Das Urteil des Mailänder Gerichts unterstreicht die Bedeutung der ordnungsgemäßen Führung der Gesellschaftsbücher, nicht so sehr für die innere Gültigkeit der Beschlüsse, sondern vielmehr für die Wahrung der Rechtssicherheit und die Vermeidung von Streitigkeiten. Die Gesellschaften sind daher zu größerer Sorgfalt bei der Dokumentenverwaltung aufgefordert, um Transparenz und Stabilität in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu gewährleisten.

Im Vergleich zu den deutschen Vorschriften für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, wo solche formellen Pflichten nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, bestätigt sich Italien als ein besonders formeller Rechtsstaat.